Wenn ihr unbedingt die Originalfassung des bisher indizierten Horror-Klassikers Tanz der Teufel in Deutschland legal sehen wollt, steht ihr dank der neusten Entscheidungen des Berliner Amtsgerichts kurz vor dem Ziel. Der Kino-Schocker, der 1981 unter dem englischen Titel The Evil Dead anlief und 2013 als Vorlage für die gleichnamige Neuverfilmung benutzt wurde, muss nun nicht mehr beschlagnahmt werden. Mit der Aufhebung von mehreren Beschlagnahmebeschlüssen zu Tanz der Teufel steigen die Chancen auf eine erfolgreiche De-Indizierung. Sony hat bereits erste Schritte eingeleitet, um euch die ungeschnittene Fassung von The Evil Dead möglicherweise bald in deutschen Videotheken zur Verfügung zu stellen.
Nachdem es 1984 sowohl zur Indizierung als auch zur anschließenden Beschlagnahmung von Kinofassungen und unzähligen Videokassetten mit verschiedenen Fassungen von Tanz der Teufel gekommen war, vergingen 32 Jahre, bis die Richtigkeit der damaligen Entscheidungen auch von Juristen in Frage gestellt wurde. Mit mehreren Beschlüssen setzte das Amtsgericht Tiergarten in Berlin der scheinbar endlosen Beschlagnahmungswelle, durch die euch The Evil Dead bisher vorenthalten blieb, ein Ende. Das war möglich, weil Sony sich dazu entschlossen hatte, juristisch gegen das schon lange von Filmexperten kritisierte Verbot von Tanz der Teufel vorzugehen. Von zahlreichen aufgehobenen Beschlagnahmebeschlüssen war ausdrücklich die Originalfassung von The Evil Dead betroffen. Zuvor habt ihr auf dem deutschen Markt nur gekürzte Fassungen von Tanz der Teufel, die ebenfalls erst nach harten Rechtsstreitigkeiten auf den Markt kamen, gefunden.
Das Ende der Beschlagnahmungen ist lediglich der erste Schritt auf dem Weg zu einer uneingeschränkten Rehabilitierung der Originalfassung von The Evil Dead. Sony will bei der Bundesbehörde BPjM eine erneute Überprüfung von Tanz der Teufel beantragen. Wenn es dadurch zur De-Indizierung kommt, wird das Unternehmen die ungeschnittene Version von The Evil Dead bald für euch veröffentlichen.